Geschichte der sozialen Sicherung

Die modernen Sozialversicherungen bieten dem einzelnen Menschen Schutz für die Wechselfälle des Lebens, wie etwa Unfall, Krankheit, Alter bzw. altersbedingter Erwerbsunfähigkeit und Tod des Versorgers bzw. der Versorgerin. Diese „Wechselfälle des Lebens“ sind Bestandteil menschlicher Existenz. Soziale Sicherung war daher immer schon die Voraussetzung für das Überleben des einzelnen Menschen wie auch der Gruppe („sozialer Friede“). Die Geschichte zeigt, dass die individuelle Vorsorge niemals zureichend gewesen ist. Daher war es immer die gesellschaftliche Gruppe als Solidargemeinschaft, die dem einzelnen Menschen im Notfall Unterstützung und Hilfe bieten konnte.

Formen und Prinzipien sozialer Sicherung waren und sind von der Wirtschaftsweise und der politisch-rechtlichen Gestaltung des Zusammenlebens („soziales Gefüge“) abhängig. Die Idee des Solidarprinzips, innerhalb einer Gruppe einen Risikoausgleich herzustellen, ist keineswegs neu: Der einzelne Mensch, der durch Unfall, Krankheit oder altersbedingt nicht in der Lage ist, durch Erwerbsarbeit sein Einkommen aufrecht zu erhalten, erhält die nötigen Mittel durch eine Form von „Umverteilung“.

Anders als bei der Kranken- und Pensionsversicherung, die durch Beiträge der Beschäftigten finanziert werden, erfolgt die Finanzierung der Leistungen aus der Unfallversicherung durch Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Grund dafür sind die Versicherungsfälle wie Arbeitsunfälle bzw. Berufskrankheiten, die sich im Zusammenhang mit der Arbeit ergeben. Anstatt Schadensersatzansprüche zu stellen, wie das vor Schaffung der Unfallversicherung möglich war, erfolgt die soziale Sicherung in Form von Geld- und Sachleistungen (Spitalsaufenthalte, Operationen, Rehabilitation). Auch für die Unfallversicherung gelten die Prinzipien der Solidargemeinschaft.

Geschichte der sozialen Sicherung - Von der Familie zum Staat