Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website geschichtsportal.auva.at
Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Beeinträchtigungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher unserer Web-Angebote und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Weiters beziehen wir in regelmäßigen Abständen Menschen mit Beeinträchtigungen in unseren Qualitätsprozess mit ein. Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation wurde die für 2020 geplante externe Überprüfung durch Betroffene auf 2021 verschoben.
Um die zentralen Inhalte der Website geschichtsportal.auva.at trotz graphischer Aufbereitungen auch barrierefrei zugänglich zu machen, wurde eine eigene barrierefreie Version der Themen des Geschichtsportal erstellt. Diese soll die barrierefreie Bedienbarkeit sämtlicher auf der Website behandelten Themen ermöglichen.
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Trotz unserer Bemühungen sind einzelne Bereiche unserer Website nicht zur Gänze barrierefrei.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, dann nutzen Sie bitte unser Formular zur Meldung von Barrieren auf der Hauptseite der AUVA. Bitte geben Sie im Feld "Seite mit Barrieren" die Internet-Adresse (URL) - geschichtsportal.auva.at - an. Wir bedanken uns vorab für Ihr Feedback.
Diese Erklärung wurde am 16. Oktober 2020 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Oktober 2020.